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Ingenieur- und Vermessungsbüro Fache
Dipl.-Ing.(FH) Steffen Fache
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Pietzschstraße 5a
01159 Dresden

Telefon:
0351 414420
E-Mail:
info@fache.de
Ingenieur- und Vermessungsbüro Fache Dresden

„...Vermessung auf den Punkt gebracht.“

Ihr Partner für Kataster- und
Ingenieurvermessungen.

Ob Sie eine Frage zu Vermessungsleistungen haben oder konkrete Vermessungsaufträge vergeben möchten - wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Kataster- und Ingenieurvermessungen.

Wenden Sie sich an uns.

Wir beraten Sie gern.

Tel.: 0351 414420

Grenzwiederherstellung

Fehlende Grenzzeichen werden neu gesetzt

Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Katastervermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwiederherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Bodenordnungsverfahren.


§16 SächsVermKatG

Bei der Grenzwiederherstellung werden fehlende Grenzzeichen neu gesetzt, bzw. lagefalsche oder beschädigte Grenzzeichen durch neue ersetzt. Dieses Setzen von Grenzzeichen nennt man Abmarkung.

(1) Flurstücksgrenzen sind mit festen, dauerhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken abzumarken. Grenzmarken dürfen nur von den zuständigen Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder entfernt werden. Dies gilt auch dann, wenn sie unrichtig eingebracht oder entbehrlich sind. Abmarkungsmängel werden behoben und neue Flurstücksgrenzen abgemarkt nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ...

 

§17 SächsVermKatG