Pietzschstraße 5a
01159 Dresden
Vermessung langgestreckter Anlagen
Katastervermessung zur Bestimmung von Flurstücksgrenzen
Die Vermessung langgestreckter Anlagen ist eine Katastervermessung zur Bestimmung von Flurstücksgrenzen aus Anlass des Neubaus oder von Veränderungen (einschließlich Ausbau) an Straßen (Straßenschlussvermessung), Bahnen, Gewässern oder Dämmen mit einer Gesamtlänge von mehr als 100m.
Diese Leistung umfasst die Wiederherstellung von Flurstücksgrenzen entlang der beantragten Anlage und auch die Bildung von Flurstücken, wenn im Zuge der Baumaßnahme für die Anlage dauerhaft Land in Anspruch genommen wurde.