Pietzschstraße 5a
01159 Dresden
Bestellung und Vereidigung
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Da es in der DDR keine Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gab, wurden nach der Wende in Sachsen die gesetzlichen Regelungen für die Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur – ÖbV, geschaffen.
Dazu war es nötig Übergangsbestimmungen zu schaffen, um den hohen Bedarf an ÖbV´s zur Erledigung der anstehenden Aufgaben, decken zu können. Eine der dringendsten Aufgaben war die Sicherung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden. Ohne geklärte Eigentumsverhältnisse waren keine Investitionen für den Aufbau einer Wirtschaft oder die Schaffung moderner Infrastrukturen möglich. Der Bedarf an der Schaffung von Privateigentum an Grund und Boden ist in der Zeit nach der Wende ebenfalls stark gestiegen. Deshalb stand für mich der Entschluss fest, die Voraussetzungen für die Bestellung zum ÖbV zu erlangen.
Neben der zusätzlichen Ausbildung und dem Bestehen der Prüfungen, war die mehrjährige Tätigkeit im Sächsischen Liegenschaftskataster als „Messberechtigter“, die Voraussetzung für die Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur – ÖVBI. Meine Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erfolgte mit Wirkung vom 04. Juli 1997. Rechtsgrundlage für die Bestellung ist die Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – SächsÖbVIVO.